Röteln

Schon vor der Geburt bedeutet Röteln eine Gefahr für uns. Frauen mit Kinderwunsch sollten diese Krankheit unbedingt ausschließen.

Röteln

Schon vor der Geburt lauert diese Gefahr auf uns. Frauen mit Kinderwunsch sollten sich unbedingt impfen, damit sie nicht zuschlägt.
Diesen Schutz sollten wir auch als Erwachsne nicht unterschätzen.

Piktogramm Krankheit
Röteln
Relevantes Alter 11M-17J, ab 18 mit Kinderwunsch
Symptome
  • Grippe ähnliche Symptome
  • kleinfleckiger Hautausschlag
  • generalisierte Lymphknotenschwellung
Risiko
  • schwere Schädigung des Ungeborenen (Rötelembryopathie)
Impfungen

Die Krankheit Röteln

Einmal durchgestanden – für immer immun. Das ist das Beste, was wir über Röteln sagen können. Die hoch ansteckende Krankheit wird durch das Rubella-Virus ausgelöst. Die meisten Infektionen verlaufen ohne Komplikationen. Ein Hautausschlag mit roten Flecken, mäßiges Fieber und geschwollene Lymphknoten begleiten den Patienten einige Tage lang.
Vor allem Kinder stecken diese Krankheit meist gut weg.
Infizieren sich Erwachsene, die noch keinen Immunschutz gegen das Virus aufgebaut haben, kann Röteln auch schnell mal zu Komplikationen wie einer Mittelohrentzündung oder einer Gehirnentzündung führen. 
Eine große Gefahr birgt eine Röteln-Infektion vor allem für das ungeborene Kind, wenn sich die werdende Mama ansteckt. Deshalb ist es wichtig, dass bei einem Kinderwunsch alle Mitglieder der Familie ihren Impfstatus prüfen.

Kranker im Bett

Ansteckung und Übertragung

Röteln-Viren werden nur von Mensch zu Mensch übertragen. Meist läuft dies über eine Tröpfcheninfektion ab. Wenn der Infizierte also hustet, niest oder spricht. Aber auch durch die Nutzung gemeinsamer Gegenstände wie Besteck, Stifte oder Türklinken ist eine Übertragung des hoch ansteckenden Virus möglich. Bei einer Infektion, gelangen die Viren über die Schleimhäute in den Körper. Wer nicht geimpft ist und die Krankheit noch nicht durchlebt hat, ist dann gefährdet.
Schwangere, die an Röteln erkranken, können die Viren auf das ungeborene Kind übertragen, mit schlimmen Folgen für das Neugeborene.

Tröpfcheninfektion
Kontaktinfektion
Schmiereninfektion
Austausch von Körperflüssigkeiten

Symptome und Krankheitsverlauf von Röteln

Zwei bis drei Wochen nach der Ansteckung zeigen sich die ersten Beschwerden. Bei Kindern beginnt die Erkrankung mit Hautausschlag im Gesicht, der sich dann über den ganzen Körper ausbreitet. Die kleinen hellroten Flecken verschwinden nach ein bis drei Tagen wieder. Oft schwellen die Lymphknoten im Nacken und hinter den Ohren schmerzhaft an. Es können auch Erkältungssymptome dazukommen, wie leichtes Fieber oder eine Bindehautentzündung. Nach etwa einer Woche ist der Spuk vorbei.
Bei Jugendlichen und Erwachsenen kann es zu einem schwereren Krankheitsverlauf kommen: Bronchitis, Schmerzen in den Gelenken, sehr selten auch Gehirnentzündung oder Herzmuskelentzündung.
Schwangere können ihr ungeborenes Kind infizieren. Das kann zu Missbildungen an Auge, Innenohr und Herz führen.

Symptome Röteln
Untersuchung Blutdruck

Die Diagnose

Die Diagnose einer Röteln-Infektion ist nicht einfach – die Symptome können auch auf andere Krankheiten hinweisen. Neben der körperlichen Anamnese, wird ein Urintest gemacht – im Urin lassen sich die Erreger gut feststellen.
Um ganz sicher zu gehen, kann auch eine Blutprobe auf Antikörper getestet werden. So kann der Arzt oder die Ärztin erkennen, ob es sich um eine akute Röteln-Infektion handelt oder ob die Krankheit schon überstanden ist. Die Blutuntersuchung ist vor allem für Schwangere ohne Immunschutz von großer Wichtigkeit.

Die Behandlung von Röteln

Röteln werden meist ohne medikamentöse Behandlung durchgestanden. Vor allem Kinder sind durch diese Krankheit eher wenig beeinträchtigt Meist werden lediglich die Symptome behandelt. Wenn das Fieber hoch ist oder sich die Lymphdrüsen schmerzhaft entzünden, können Schmerzmittel und fiebersenkende Medikamente für Linderung sorgen.

Tabletten und Medikamente

Die Röteln-Impfung schützt

Gegen Röteln schützt die Kombinationsimpfung MMR (Mumpf-Masern-Röteln).  Sie wird von der ständigen Impfkommission (STIKO) für alle Kinder ab dem 11. Lebensmonat empfohlen. Je nach Hersteller wird in einem festgelegten Abstand zwei Mal geimpft.
Eine weitere Auffrischung der Impfung ist nicht nötig. 
Seit März 2020 ist die MMR-Impfung für alle Kindergarten- und Schulkinder sowie Kinder, die von einer Tagesmutter betreut werden Pflicht. Eine MMR-Impfpflicht gilt ab dem 31. Juli 2021 auch für Personal in medizinischen Einrichtungen.

Impfung
MMR
Relevantes Alter 11M-17J, ab 18 mit relevanten Indikationen
Dauer des Schutzes mindestens 30 Jahre
Schützt vor
  • Gefahr Gehirnentzündung (Masern)
  • Drohender Sterilität (Mumps)
  • Schädigung des Ungeborenen (Röteln)

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