Masern
Hochansteckend und alles andere als eine „Kinderkrankheit“.
Birgt gerade für Jugendliche und Erwachsene ein tödliche Gefahr.
- Schnupfen, Bindehautentzündung
- Fieber, Entzündung Nasen-Rachenraum
- typischer Hautausschlag
- Mittelohrentzündung (Otitis media)
- Lungenentzündung (Pneumonie)
- Gehirnentzündung (Masern-Enzephalitis)
Die Krankheit Masern
Diese hochansteckende und weltweit verbreitete Virus-Infektion ist uns überwiegend als „Kinderkrankheit“ bekannt. Das könnte heute für Jugendliche und Erwachsene eine fatale Fehleinschätzung bedeuten. Durch konsequentes Impfen von Kindern gehören die über 10-Jährigen Jugendlichen und Erwachsenen heute zu den am häufigsten Infizierten.
Die Erkrankung verläuft mit zunehmendem Alter um so heftiger und kann in Komplikationen mit Todesfolge münden. Dabei bleibt es nicht bei dem typischen Hautausschlag, sondern es kommt zu einer Schwächung der Immunabwehr und zu Sekundärinfektionen mit weiteren viralen und bakteriellen Erregern. Die häufigste und gefährlichste Komplikation zu der sich eine Masern-Infektion ausweiten kann, ist die Gehirnentzündung.
Da der Mensch der einzige Wirt für das Masern-Virus ist, ließe sich die Krankheit durch konsequentes Impfen komplett ausrotten.
Deshalb gibt es in Deutschland für Kinder sowie für Mitarbeiter medizinischer oder gemeinschaftlicher Einrichtungen ab dem 31. Juli 2021 eine Impfpflicht!
Ansteckung und Übertragung
Masern-Viren brauchen den Menschen als Wirt. Diesen suchen sie über die Schleimhäute von Mund und Nase oder über die Bindehäute der Augen auf. Die sehr ansteckenden Viren werden über Tröpfchen beim Husten, Niesen, Sprechen oder beim Kontakt von gemeinsam genutzten Gegenständen übertragen.
Wer gegen Masern nicht immun ist, wird bei einer dieser Kontakt-Situationen mit nahezu 100 prozentiger Wahrscheinlichkeit angesteckt.
Symptome und Krankheitsverlauf von Masern
Die Masern-Erkrankung hat einen heimtückischen Verlauf. Denn in der ersten Phase bemerken wir nur die typischen Symptome einer Erkältung, also Husten Fieber, Müdigkeit und Kopfschmerzen. Lediglich kleine weiße Flecken an der Innenseite der Wange könnten zu diesem Zeitpunkt einen Hinweis auf Masern geben. Noch bevor nach zwei bis vier Tagen der typische Hautausschlag mit roten Flecken im Gesicht, am Hals und schließlich am ganzen Körper sichtbar wird, sind Infizierte hochansteckend. Im besten Fall verblassen die Flecken nach drei bis vier Tagen.
Gibt es durch die Schwächung des Immunsystems eine „Superinfektion“ , kann es im weiteren Verlauf zu Mittelohr-, Lungen- oder gar Gehirnentzündungen kommen. Hierin liegen dann meist die Ursachen eines tödlichen Verlaufs.
Weltweit sterben an den Folgen einer Masern-Infektion rund 100.000 Menschen.

Die Diagnose
Bei plötzlichem Auftreten starker Erkältungs-Symptome sollten Sie die Innenseiten der Wangen auf Höhe der Backenzähne beobachten. Entdecken sie dort kleine weiße Flecken, dann melden Sie sich schleunigst bei Ihrem Arzt. Auch wenn sie nach Tagen erste rote Flecken im Gesicht entdecken.
Der Arzt kann Masern mittels Antikörper im Blut nachweisen oder Virusgenom im Speichel und im Urin feststellen.
Masern sind in jedem Fall meldepflichtig.
Die Behandlung von Masern
Gegen das Masern-Virus gibt es keine Medikamente. Behandelt werden nur die Symptome, um den Krankheitsverlauf zu lindern. Hierzu zählen Bettruhe – bei entzündeten Augen in einem abgedunkelten Zimmer – und fiebersenkende Wirkstoffe.
Die körpereigene Abwehr von Masern-Viren belastet unser Immunsystem sehr. Deshalb ist eine Ansteckung mit dem Masern-Erreger für Menschen mit schwachem Immunsystem auch so gefährlich.
Die Masern-Impfung schützt
Gegen Masern wird der Kombinationsimpfstoff MMR eingesetzt, der zugleich auch gegen Mumps und Röteln schützt.
Die ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt den Einsatz der MMR-Impfung im Kleinkindesalter von 11-15 Monaten.
Allen Menschen, die nach 1970 geboren sind und keinen oder einen unklaren Masernschutz haben, wird einen MMR-Schutzimpfung ebenfalls dringend ans Herz gelegt.
Die MMR-Impfung sorgt ein Leben lang für einen Schutz gegen Masern.
Seit März 2020 gilt für alle Kinder, die eine Kita, einen Kindergarten oder eine Schule besuchen wollen ein Impfpflicht gegen Masern.
Ab 31. Juli 2021 müssen auch Erwachsene, die in einer dieser oder in einer anderen Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten, oder im medizinischen Bereich (Krankenhaus, Praxen etc.) tätig sind, einen Masern-Impfnachweis erbringen.
- Gefahr Gehirnentzündung (Masern)
- Drohender Sterilität (Mumps)
- Schädigung des Ungeborenen (Röteln)
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